Nutzungsbestimmungen zur Nutzung der Bilder des Mediaservers auf www.bergedorf.de

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    • Nutzung für redaktionelle Beiträge über den Wirtschafts-, Einkaufs- und Produktionsstandort, potentiellen Wohnort bzw. das touristische oder kulturelle Ausflugsziel Hamburg-Bergedorf (inkl. Vier- und Marschlande und weitere Stadtteile) in allen Medien, insbesondere Druckerzeugnissen, Filmbeiträgen, Internetauftritten u. ä.;
    • ferner Nutzung von gemeinnützigen Vereinen, Unternehmen und Verbänden mit Sitz im Bezirk Hamburg-Bergedorf, sofern diese Einrichtungen für Bergedorf (inkl. Vier- und Marschlande und weitere Stadtteile) werben.
      Im Zweifel wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Bezirksamtes: pressestelle@bergedorf.hamburg.de
  4. Die Abbildung, Veröffentlichung bzw. Vervielfältigung wurde/wird auch anderen Nutzern gestattet.
  5. Der Nutzer selbst darf die ihm überlassenen Rechte nicht an Dritte übertragen. Ausgenommen ist die Weitergabe an Unternehmen, die mit der Herstellung der unter Punkt 2 genannte Abbildung, Veröffentlichung bzw. Vervielfältigung vom Nutzer beauftragt sind.  Eine Weiterreichung der Bilder an Dritte gegen Honorar oder gegen Gebühr ist explizit ausgeschlossen.
  6. Der Nutzer ist verpflichtet, den vollständigen Namen der Fotografin bei der beabsichtigten Nutzung einzelner Fotografien in hinreichendem Maß zu nennen (z. B.: Foto: Claudia Timmann).
  7. Das Bezirksamt Bergedorf behält sich das Recht vor, die Einräumung der Nutzungsrechte aus wichtigem Grunde zu widerrufen.
  8. Der Nutzer verpflichtet sich für diesen Fall, keine weiteren Abbildungen, Veröffentlichungen bzw. Vervielfältigungen vorzunehmen. Fertige Produkte dürfen soweit sie korrekt nach dieser Vereinbarung zustande gekommen sind weitervertrieben werden.
  9. Bei Verstoß gegen diese Vereinbarung oder einer nicht vereinbarten Nutzung kann das Bezirksamt Bergedorf verlangen, dass der Nutzer alle seine Produkte mit der Darstellung der Bilder auf eigene Kosten einzieht bzw. korrigiert oder die Verbreitung gänzlich einstellt. Außerdem behält sich das Bezirksamt Bergedorf für diesen Fall Schadensersatzforderungen vor.
    Die bereitgestellten Daten sind nach bestem Wissen und Gewissen hergestellt. Dennoch übernehmen weder der Herausgeber noch der Hersteller eine Haftung für Fehler in dem Dokument sowie für daraus resultierende Systemfehler.

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